Kfz-Sachverständige

posted am: 6 September 2018

Kfz-Sachverständige fertigen Gutachten über Unfälle zur Schadensregulierung an. Ein gewissenhafter Experte untermauert seine Expertise durch eine transparente logische Verknüpfung. Das Gutachten kann mit Hilfe von „ UND"- bzw. „ ODER"- Verknüpfungen gestützt werden. Die Argumentationskette ist grundsätzlich mit mehreren Elementen zu unterfüttern. Konzipiert der Kfz-Sachverständige das Dokument für ein potentielles Strafverfahren, muss dieses mit vielzähligen logischen „ ODER"- Verknüpfungen belegt werden, damit die Darstellungen für den Staatsanwalt plausibel bzw. bestandsfähig sind und zielgerichtet bei der Urteilsfindung beitragen. 

Prinzipiell kann eine Expertise, die mit zahlreichen Elementen der „ ODER"- Verknüpfung belegt ist, schwer angegriffen bzw. zu Fall gebracht werden. Weist eine „ UND"- Verknüpfung verhältnismäßig viele Elemente auf, können die dargestellten Thesen des Gutachtens relativ einfach widerlegt werden.   

Die Formulierung des Gutachtens ist prägnant und kurz zu halten. Die Expertise soll die Fragestellung auf dem kürzesten Weg beantworten und dem Leser die richtige Beantwortung plausibel aufzeigen. Während des Lesens muss der Konsument von der Korrektheit der getätigten Sachverhalte überzeugt werden. Das Dokument muss daher keine Rekonstruktionen umfassen, die darstellen wie der Kfz Sachverständige zu seinem Urteil gelangt ist. Das Gutachten muss begründungsökonomisch mit der Zeit des Lesers umgehen. Kurze Aussagen fördern die Schlüssigkeit und das Verständnis der Darstellungen. Auf Basis der Begründungsökonomie sind in das Gutachten ausschließlich Fakten einzubringen, die zur Begründung der Antwort notwendig sind. 

Im Rahmen der fachspezifischen Ausbildung lernen angehende Sachverständige Gliederungen nach den Vorgaben der ZPO, die einen strukturierten Aufbau sicherstellen sollen. Primär muss eine diesbezügliche Expertise den Anforderungen der Nachvollziehbarkeit entsprechen. Deshalb werden Abweichungen von den gelehrten Strukturen akzeptiert, sofern sie ganzheitlich plausibel konstruiert sind.   

Die Gutachten müssen prinzipiell den Verfasser kenntlich machen und dessen Unterschrift enthalten. Außerdem ist das Dokument mit einem Stempel zu versehen. Das Schriftstück muss korrekt datiert sein. Das Datum ermöglicht eine zeitliche Zuordnung. Diese ist bedeutend für die Erstattung der Expertise. Abweichende Bewertungsstichtage werden optional zusätzlich berücksichtigt. Sowohl die Aufgabenstellung als auch der Zweck des Gutachtens sind zu formulieren. Nach Fertigstellung muss der Verfasser seine Ausführungen bezüglich ihrer Schlüssigkeit prüfen. Grundsätzlich sind lediglich Schriftstücke in Umlauf zu bringen, die objektiv als verkehrsfähig einzustufen sind. Ergänzend ist in den Darstellungen der beteiligte Personenkreis zur Gutachtenbeauftragung zu vermerken. Hierzu zählen etwa Auftraggeber, Anwesende, die bei Ortsbesichtigungen zugegen waren und involvierte Hilfskräfte. 

Die Expertise ist in der Regel in einwandfreier deutscher Sprache zu verfassen. Eine andere Sprache ist nur zulässig, wenn dies im Vorfeld vereinbart worden ist. Außerdem muss das Gutachten in einer fachspezifischen Ausdrucksweise verfasst, gleichzeitig aber für Laien verständlich sein. Fachausdrücke und Abkürzungen sind deshalb zu erläutern. 

Das Gutachten ist nach „ bestem Wissen und Gewissen" anzufertigen. Demnach muss das Dokument die Überzeugung des Kfz-Sachverständigen wiedergeben, dem Adressaten durch die Anführung von Unsicherheitsfaktoren und dem Grad der Wahrscheinlichkeit aber die Option zu einer eigenen Urteilsbildung geben. Im Internet findet man kompetente Anbieter - wie etwa die GbR Engelmann und Schmidt Aufbau und Unterhaltung von KfZ-Prüfanlagen.

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